NUR - HAK
Fleisch- und Geflügel- Grosshandel gmbh
DE-NW-50222-E 6
eingetragen beim islamischen Zentrum Aachen für HALAL gechlachtetes Fleisch
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Zertifikate
HALAL-Schlachtungen
Die Schlachtung erfolgt in Anwesenheit eines Muslims
Tiere dürfen nur dann geschlachtet werden, wenn diese für den Konsum durch den Menschen bestimmt sind.
Die Schlachtung muss im Namen Gottes (Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen) vollzogen werden.
Die Tiere dürfen keinen Situationen ausgesetzt werden, in denen sie unnötigem Stress oder Ängsten ausgesetzt sind.
Bei der Durchführung der Schlachtung dürfen nur scharfe und möglichst schmerzlose Instrumente eingesetzt werden.
Während des ganzen Zyklus von der Aufzucht über den Transport bis zur Schlachtung ist ein respektvoller Umgang mit den Tieren obligatorisch.
Es gilt daher die Vorschrift, entsprechende Voraussetzungen sowie Verhältnisse zu schaffen, um genannte Anforderungen zu gewährleisten.
Aktuelles Interview:
"Badreddin Hawari"
(Islamisches-Zentrum Aachen) zum Thema "Halal-Nahrungsmittel"
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